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Was ist das "Accordino"?
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<div class="artikel90"> ={{PAGENAME}}= {{Infobox Publikation | autor = Winfried Hofinger | medium = AIZ | texttyp = Artikel | erscheinungsdatum= 22. März 1967 | kategorien=Politisches; Südtirol; 1967 | anmerkungen= | anmerkungen2= }} In den vergangenen Monaten ist, ausgelöst durch Presseberichte aus der Steiermark, des öfteren von einem sogenannten "Accordino" die Rede gewesen. Nachdem sich die Wogen der Erregung einigermaßen geglättet haben, ist es vielleicht an der Zeit, sich zu fragen, was das "Accordino" ist, was es bezweckt und wie es gehandhabt wird. Als nach dem ersten Weltkrieg die über 1000 Jahre alte Einheit Tirols zerrissen und Südtirol dem italienischen Staat einverleibt wurde, sind damit nicht nur die menschlichen und kulturellen Beziehungen zwischen den drei künstlich geschaffenen Teilen des Landes erschwert worden, sondern es sind damit auch uralte Handelsbeziehungen gewaltsam durch politische und durch Zollmauern unterbrochen worden. Seit altersher kamen vom Süden des Landes Wein, Obst und Gemüse, während Nordtirol Zucht- und Nutzvieh sowie Schnittholz und Holzwaren lieferte. Auch Nordtiroler Käse war in Südtirol seit jeher geschätzt. Erschwerend für die Versorgung Nordtirols mit Obst und Gemüse wirkt sich - seit der Abtrennung Südtirols - die große Entfernung Tirols (und natürlich auch Vorarlbergs) von den österreichischen Obst- und Gemüsezentren aus. Das an seiner schmälsten Stelle nur 35 km breite Land Tirol liegt näher bei München, Stuttgart, Basel, Mailand, Verona und Venedia als bei Wien. Die Straßen und Zugsverbindungen in die benachbarten Länder sind oft wesentlich besser als jene in die österreichischen Obst- und Gemüse-Zentren. Wenn daher nach der Möglichkeit gesucht wurde, mit Südtirol und Trient einen bevorzugten Handelsverkehr zu erwirken, so waren dafür nicht nur historische Gründe, nicht so sehr Absatzschwierigkeiten der Tiroler Wirtschaft maßgebend, sondern vor allem das Bestreben, die Tiroler und die Vorarlberger Bevölkerung und die Fremdenverkehrswirtschaft, die zusammen am gesamtösterreichischen Ausländer-Fremdenverkehr mit fast 50 % beteiligt sind, ausreichend mit Saisonprodukten zu versorgen. Welche entscheidende Rolle einem funktionierenden Fremdenverkehr in der österreichischen Geldwirtschaft zukommt, bedarf keiner weiteren Erklärung. Das Regionalabkommen Das im Jahre 1946 von den Außenministern Dr. Karl Gruber und Alcide Degasperi unterzeichnete Abkommen sah in seinem Art. 3, lit.d, folgendes vor: d) Spezielle Abkommen zu schließen mit dem Zwecke der Erleichterung eines ausgedehnten Grenzverkehrs und örtlichen Austausches bestimmter Mengen von Produkten und typischen Waren zwischen Österreich und Italien. Ein derartiges "Spezielles Abkommen" wurde am 12. Mai1949 in Rom zwischen den Republiken Österreich und Italien unterzeichnet. Es schränkt den erleichterten Warenaustausch auf die Bundesländer Tirol und Vorarlberg einerseits und auf die Region Trient-Bozen andererseits ein. Die im Rahmen des Abkommens ausgetauschten Waren müssen mit einem Ursprungszeugnis ausgestattet sein, welches bestätigt, daß die Waren aus den vorhin genannten Gebieten stammen. Diese Zeugnisse werden von den Handelskammern in Innsbruck und Feldkirch bezw. Trient und Bozen ausgestellt. Welche Waren jeweils in die Listen A und B aufgenommen werden, wird halbjährlich von einer gemischten Kommission festgelegt. Dieser gehören neben den Vertretern der betreffenden Ministerien und Landesregierungen auch Vertreter der Handels-, Arbeiter- und Landwirtschaftskammern an. Die in der Liste B aufscheinenden Güter sind von allen Zollbelastungen befreit, die in der Liste A aufgezählten Produkte slnd insoferne bevorzugt, daß deren Ein-und Ausfuhr von den Behörden gelenkt werden kann. Die Kurzbezeichnung "Accordino" für das Regionalabkommen ist eine Verkleinerungsform von "Accordo", was so viel wie Abkommen heisst; ein "Accordino" ist daher ein kleines Abkommen. Kaum zu glauben, daß es so großes Aufsehen erregen konnte... </div> [[Kategorie:Politisches]] [[Kategorie:Südtirol]] [[Kategorie:1967]]
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