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Was ist das neue Naturschutzgesetz wert?
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{{Infobox Publikation | autor = Winfried Hofinger | medium = Tiroler Tageszeitung [[Kategorie:Tiroler Tageszeitung]] | texttyp = Kommentar | erscheinungsdatum= 14. Mai 1990 ungedruckt | kategorien=Umweltschutz; ÖVP; nicht gedruckt; 1990 | anmerkungen=nicht gebracht! | anmerkungen2= }} <div class=artikel300> ={{PAGENAME}}= Letzte Woche hat der Landtag nach teils turbulenter Debatte mit den Stimmen der ÖVP ein neues Naturschutzgesetz beschlossen. Es ist in der Tat sehr vieles neu an dem Gesetz; seinen ungriffigen Aufbau hat es behalten. Die positiven Dinge zuerst: Es wurden die Feuchtgebiete als solche, also ohne ausdrücklichen Bescheid, zu Schutzzonen erklärt. Dasselbe gilt für die Auwälder. Ein Bundesgesetz über den Schutz von Naturhöhlen - haben Sie es gekannt? - wurde in das Naturschutzgesetz integriert. Im Katalog der Schutzgebiete wurde das Naherholungsgebiet wohl zu Recht gestrichen, weil das denn doch keine Kathegorie des Naturschutzes, sondern der Raumordnung ist. In Zukunft werden in Tirol keine Gletscherskigebiete mehr entstehen. Autorennen sind ausnahmslos verboten. Die neue "Umweltabgabe" ist nicht nur positiv zu sehen. Es entsteht da auch der Eindruck, daß der, der zahlt, anschafft. Aus der Begleichung einer Abgabe könnte der Anspruch, zu verbrauchen, abgeleitet werden. Da man aber auch in Zukunft Schotter brauchen wird, ist es sicher gut, wenn für jeden Kubikmeter Schotter ein paar Groschen in den Umweltfonds fließen. Die Höhe der Beiträge ist lächerlich. Hier wie an anderen Stellen spürt man die auch gar nicht bestrittene Hand des Abgeordneten Hans Lindner, der sich seine Zustimmung zur Novelle sehr teuer abkaufen ließ. Es ist dies eine Frage der politischen Kultur oder Unkultur im Lande. Das Gesetz würde anders ausschauen, wäre Lindner noch ein paar Tage länger im Spital geblieben. Nicht nur der Naturschutzbeirat hat heftig kritisiert, daß die Gelder aus diesem Fonds auch dazu verwendet werden sollen, die Folgen der Eingriffe jener zu mildern, die die Natur gebrauchen. Wer, um beim Beispiel zu bleiben, eine Schottergrube betreibt, der sollte, so meinten wir, schon vorher so viel Geld auf die Seite legen müssen, daß nach ihrer Schließung genügend für die Begrünung und Bepflanzung übrig bleibt. Der Naturschutzbeirat ist seit der Novelle ein anderer. Bisher gehörten ihm fünf Wissenschaftler, ein Forstwirt, ein Landwirt, und, als Vertreter des "gesunden Hausverstandes", drei Kammervertreter an. Nun wurde aus den Wissenschaftlern ausgerechnet der Limnologe gestrichen - nicht nur eine persönliche Kränkung für Prof. Roland Pechlaner, der im Beirat seit vielen Jahren fruchtbar mitgearbeitet hat, sondern auch ein sachlicher Unfug. Der Land- und der Forstwirt wurden in eine Person zusammengelegt - dafür sind die Gebraucher der Natur in der Person eines Freizeitwissenschaftlers, was immer das sein soll, und in je einem Vertreter der Stadt Innsbruck und des Gemeindebundes im Beirat vertreten. Hermann Arnold läßt grüßen. Den Vorsitz darf sich dieser inhomogene Haufen weiterhin aus seinen Reihen wählen. Dafür gibt es nun ja den Umweltanwalt. Alle Parteien haben ihn im Vorjahr im Landtag einstimmig gefordert. Als es ans Abstimmen ging, wurde er nur mit den Stimmen der ÖVP beschlossen. Damit er weisungsfrei sei, hätte es eine Zweidrittelmehrheit gebraucht. Nun haben sozusagen die drei kleineren Parteien den weisungsfreien Umweltanwalt verhindert. Sie haben dies so begründet: Da die übrige Arbeitsplatzbeschreibung dieses Umweltanwaltes unzureichend sei, lehnen sie ihn so ganz ab. Nun ist er auch noch weisungsgebunden ! Wirklich ärgerlich ist die Bestimmung, daß er -als Anwalt bitteschön! - die Interessen der Wirtschaft immer mitzubedenken hat. Das werden doch wohl andere besorgen. Es ist sehr zweifeihaft, ob sich eine vernünftige Person findet, um diesen Posten zu bekleiden. Es ist hier nicht der Platz, auch die vielen kleinen Neuerungen, die zum Teil wirkliche Verbesserungen sind, anzuführen. Ist es ein besseres Gesetz geworden? In Summe eher schon. Sehr begrüßenswert ist, daß - ähnlich wie beim Jagdgesetz 1983 - eine Fülle von Kompetenzen in die Bezirke gewandert ist. Diese werden den zu erwartenden Mehraufwand nur bewältigen können, wenn sie die dafür nötigen Sachverständigen bekommen. Allenfalls können diese auch bezirksübergreifend tätig sein - mindestens drei Limnologen für das ganze Land wird es brauchen. Unter den rund 40 Punkten des turbulenten Mai-Landtages war auch einer, der die Auflassung des Naturschutzgebietes Penken im Zillertal betraf. Die diesbezügliche Verordnung konnte aufgehoben werden, weil es das Naturschutzgebiet nicht mehr gibt. Es ist das ein schlagender Beweis für die oft geäußerte Behauptung, daß ein Gesetz oder eine Verordnung nur so gut ist, wie sein Vollzug. Der Verfasser ist seit 1985 Vorsitzender des Naturschutzbeirates </div> [[Kategorie:Umweltschutz]] [[Kategorie:ÖVP]] [[Kategorie:nicht gedruckt]] [[Kategorie:1990]]
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