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Im Westen ist der Wald eine "Agrar"
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<div class="artikel90"> ={{PAGENAME}}= {{Infobox Publikation | autor = Winfried Hofinger | medium = Der fortschrittliche Landwirt | texttyp = Artikel | erscheinungsdatum= Heft 22/1995 | kategorien= Agrargemeinschaften; 1995 | anmerkungen= | anmerkungen2= }} Als vor rund 30 Jahren die Agrargemeinschaft Schönberg in Wien anfragte, ob sie auf ihrem Grund eine Autobahnraststätte bauen könne, da fragten die Wiener ganz verwundert nach, was das denn ist, eine Agrargemeinschaft? Ob das so etwas wie eine Kolchose sei? Hieramts sei nicht bekannt, was man darunter zu verstehen habe. Offenbar hat man umfassend aufgeklärt: Heute steht auf Grund und Boden der Agrargemeinschaft das bekannte Rasthaus neben der Europabrücke. Von den 341.567 Hektar Wald im gemeinschaftlichen Eigentum in ganz Österreich befindet sich über die Hälfte (genau 175.066 ha) in Tirol; es gibt hier mehr Wald in Agrargemeinschaften als im Privatwald, groß und klein: 175.066 ha gegen 166.000 ha. Ähnlich verhält es sich in Vorarlberg: 32.078 ha privat, 34.375 ha gemeinschaftlich. In ganz Österreich ist dagegen fast genau ein Zehntel des Waldbesitzes (341.567 ha von 3,475.311 ha) ein gemeinschaftlicher. Im Burgenland mit seinen Urbarialgemeinschaften ist ein Fünftel des Waldes gemeinschaftlich. In Oberösterreich ist es nur knapp ein Hundertstel. Genug der Statistik. Entstanden sind diese Eigentumsformen zumeist erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Vorher waren hier meistens die Gemeinden Eigentümer - und die Eigentümer der sogenannten Stammsitzliegenschaften hatten im Gemeindegut ein Holzbezugsrecht. Dieses Holzrecht war meistens dem Umfang nach nicht genau umschrieben, sondern man hatte ein Anrecht auf die Deckung des "Haus- und Gutsbedarfes". Im Zuge der Regulierung hat man den an sich schönen, aber zu Mißbräuchen verleitenden Begriff des Haus- und Gutsbedarfes durch einen Anteil am bisherigen Gemeindegut ersetzt. Nun heißt es z. B. in der Gemeinde M., daß ein Bauer drei Agraranteile hat und ein Kleinhäusler einen. Ergeben alle Anteile zusammen 80 und ist der Wald 400 ha groß, dann läßt sich ausrechnen, daß ein Anteil einem "ideellen" Waldbesitz von 5 ha entspricht; drei Anteile sind 15 ha gleichzuhalten. In anderen Agrargemeinschaften sind die Anteile in Prozenten angegeben: 2,74% beim Hof A, 3,04% beim Hof B, 1,27% beim Schulhaus usw., je nach Umfang und Bedarf der Stammsitzliegenschaft. </div> [[Kategorie:Agrargemeinschaften]] [[Kategorie:1995]]
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