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Mountainbiking – auf Kosten der Landwirtschaft?
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<div class="artikel90"> ={{PAGENAME}}= {{Infobox Publikation | autor = Winfried Hofinger | medium = Tiroler Bauern | texttyp = Artikel | erscheinungsdatum= ?Juni 1996 | kategorien= Sport; Wald; Mountainbiker; 1996 | anmerkungen= | anmerkungen2= }} Begegnet man auf irgendeinem Wanderweg einem Radfahrer, dann kann man fast sicher sein, daß dieser höflich grüßt, daß er freundlich ums Vorbeigelassen-werden bittet. Nur ganz wenige von ihnen pirschen sich schnell und leise an Frauen mit kleinen Kindern heran, sich selbst und die Fußgänger damit gefährdend. Und wegen dieser paar Narren wird diskutiert, geschrieben, polemisiert, als ob es kein wichtigeres Thema gäbe ...? Was das alles die Bauern angeht, werden Sie sich vielleicht jetzt fragen. Die Bauern haben doch, in der Anbau oder Erntezeit noch weniger als sonst, die Zeit, sich auf ein Fahrrad zu schwingen. Sie brauchen auch den Auslauf in der frischen Luft nicht so dringend wie die Stadtmenschen - Bauern sind ohnedies ständig draußen. Nein, es geht natürlich nicht um die Bauern als Biker, sondern um sie als Wegbesitzer oder Wegerhalter. Verunglückt jemand auf einem Weg, auf dem er fahren oder gehen darf, dann kann unter Umständen jener, der für die Erhaltung dieses Weges zuständig ist, zum Schadenersatz herangezogen werden. "Wer Verkehr öffnet, haftet für den Verkehr", sagen die Juristen und vor allem die Richter der obersten Gerichtshöfe. Es gibt in diesem Zusammenhang Urteile, die einem die letzten Haare zu Berge stehen lassen. Vorherrschende Tendenz: Nicht der ist schuld, der über seine Verhältnisse gefahren ist, sondern immer ein anderer. Und da immer mehr Menschen eine Rechtsschutzversicherung haben, versuchen sie es immer öfter - und oft in den absurdesten Fällen - Schadenersatz für etwas zu bekommen, wo sie eigentlich nur in sich gehen sollten, statt zu Gericht. Beispiel gefällig? Auf einem Waldweg im Raum Innsbruck, der allerdings als Spazierweg ausgeschildert war, rutschte im Winter eine alte Frau aus. Nicht sie oder Eis und Schnee waren an dem Unfall schuld, sondern der Wegerhalter. Die Gemeinde und ihre Versicherung - beide von guten Juristen beraten - bezahlten, bevor es zu einem Prozeß gekommen ist. Weil man vermutete, schuldig gesprochen zu werden, da man einen Forstweg, der als Wanderweg beschildert war, im Winter nicht geschottert hatte ... Dies ist das Problem: Wer anderen, zu Fuß, mit einem Fahrrad, oder auch mit einem Auto irgendwo "Verkehr eröffnet", haftet umfassend. Es geht den Bauern nicht darum, die sportlichen Radfahrer zu verscheuchen. Sondern darum: Sie wollen nicht gezwungen werden, auf den von ihnen betreuten Wegen Verkehr zuzulassen, der sie vor die Schranken des Gerichtes bringen kann. In den letzen Wochen tagte erstmals eine Kommission, bestehend aus Bauernvertretern und Touristikern, die eine Lösung des Problems finden soll. Bleibt im Sinne aller zu hoffen, daß sie zu einem guten Ergebnis kommt. </div> [[Kategorie:Sport]] [[Kategorie:Wald]] [[Kategorie:Mountainbiker]] [[Kategorie:1996]]
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