Aus Holzknecht
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| autor = Winfried Hofinger | | autor = Winfried Hofinger | ||
- | | medium = Tiroler Bauernzeitung | + | | medium = Tiroler Bauernzeitung |
| texttyp = Kommentar | | texttyp = Kommentar | ||
| erscheinungsdatum= ? August 2008 | | erscheinungsdatum= ? August 2008 | ||
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- | Wer seine Äußerung ausdrücklich als Kommentar kennzeichnet (so wie ich), darf darin sehr viel mehr sagen als einer, der einen Bericht schreibt - oder wie einer, der ein Richter oder ein Staatsanwalt wäre. Es ist eine in Österreich sehr spät errungene Freiheit, dass man sagen und schreiben darf, was man für richtig hält. Vor 1914 erschien die Tiroler Bauernzeitung oft mit weißen Flecken, weil etwas darin der Zensur missfiel. Trotz Presse- und Meinungsfreiheit darf etwa ein Richter nicht alles schreiben, was er sich denkt. Es kann ein Richter nicht in Sachen Agrargemeinschaften mit scharfen Wertungen und abfälligen Formulierungen hausieren gehen, ohne damit seinem Stand zu schaden. Wenn er gleichzeitig noch Personalvertreter der Richter ist, dann darf er sich nicht beklagen, dass seine Nebenfunktion von den Zeitungen, die ihn zitieren, auch angemerkt wird. Er kann seine Nebenfunktion nicht nach Belieben vor der Türe lassen - er hat als Personalvertreter auf das Ansehen seines Amtes sogar noch mehr zu achten. Auf seiner Homepage beklagt der Richter Dr. Klaus Jennewein heftig, dass er doch nur als Rechtsgelehrter und nicht als Richter oder Richtervertreter über die Agrargemeinschaften geschrieben hätte; und dass die (bösen) Zeitungen ohne ihn vorher zu fragen | + | Wer seine Äußerung ausdrücklich als Kommentar kennzeichnet (so wie ich), darf darin sehr viel mehr sagen als einer, der einen Bericht schreibt - oder wie einer, der ein Richter oder ein Staatsanwalt wäre. Es ist eine in Österreich sehr spät errungene Freiheit, dass man sagen und schreiben darf, was man für richtig hält. Vor 1914 erschien die Tiroler Bauernzeitung oft mit weißen Flecken, weil etwas darin der Zensur missfiel. Trotz Presse- und Meinungsfreiheit darf etwa ein Richter nicht alles schreiben, was er sich denkt. Es kann ein Richter nicht in Sachen Agrargemeinschaften mit scharfen Wertungen und abfälligen Formulierungen hausieren gehen, ohne damit seinem Stand zu schaden. Wenn er gleichzeitig noch Personalvertreter der Richter ist, dann darf er sich nicht beklagen, dass seine Nebenfunktion von den Zeitungen, die ihn zitieren, auch angemerkt wird. Er kann seine Nebenfunktion nicht nach Belieben vor der Türe lassen - er hat als Personalvertreter auf das Ansehen seines Amtes sogar noch mehr zu achten. |
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+ | Auf seiner Homepage beklagt der Richter Dr. Klaus Jennewein heftig, dass er doch nur als Rechtsgelehrter und nicht als Richter oder Richtervertreter über die Agrargemeinschaften geschrieben hätte; und dass die (bösen) Zeitungen ohne ihn vorher zu fragen auf sein Ehrenamt hingewiesen hätten - ach was, lesen Sie das Zeug selber nach. Zu finden unter "iusmap" im Internet "Ich halte diese meine Äußerung weder für polemisch noch für unangebracht." Sagt er. Das Gegenteil ist der Fall. | ||
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